Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
Mittelgeber
Land BW
Förderbereich
Bildung, Digitalisierung
Ausrichtung der Förderung
Förderung von Bau- und Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen finanzschwacher Kommunen
Fördernehmer
Kommunen
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss
Förderquote
max. 90 Prozent; Bagatellgrenze von 200.000 €
Bewerbungsfrist
jährlich zum 31.12.
Ansprechpartner*in
zuständiges Regierungspräsidium, Übersicht: /rp.baden-wuerttemberg.de/Seiten/Startseite