Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen Nutzfahrzeugen (schwere Kommunalfahrzeuge)
Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen Nutzfahrzeugen (schwere Kommunalfahrzeuge)
Mittelgeber
Bund
Ressort
BMVI
Förderbereich
Energie, Klima, Mobilität
Ausrichtung der Förderung
Förderung der Nachrüstung dieselbetriebener schwerer Nutzfahrzeuge, die überwiegend in Kommunen eingesetzt werden.
Link zur Anmeldung
https://foerderportal.bund.de/easyonline
Fördernehmer
Kommunen, Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss
Förderquote
Bei großen Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU 40 Prozent;
bei mittleren Unternehmen 50 Prozent; bei kleinen Unternehmen 60 Prozent der Umrüstungskosten,
maximal jedoch 15.000 EUR pro Fahrzeug bei einer Antragstellung bis zum 31.05.2019 und maximal 12.000 EUR bei einer Antragstellung ab dem 1.06.2019.
Bewerbungsfrist
Stichtag Förderung i. H. v. 15.000 €/Fahrzeug 31.05.2019; Förderung i. H. v. 12.000 €/Fahrzeug ab 01.06.2019
Ansprechpartner*in
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
Referat II.2
Schloßplatz 9
26603 Aurich
Tel. (0 49 41) 6 02-6 88
E-Mail: Dieselbusse@bav.bund.de
Internet: https://www.bav.bund.de