Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm)
Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm)
Mittelgeber
Bund
Ressort
BMWi
Förderbereich
Klima
Ausrichtung der Förderung
Förderung der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
Fördernehmer
Kommunen, Unternehmen
Art und Höhe der Förderung
Zuschüsse in Abhängigkeit des Umfangs des Verfahrens; verschiedene Boni; Förderung der KfW von max. 100 Prozent der förderfähigen Netto-Investitionskosten
Förderquote
Variabel
Bewerbungsfrist
jederzeit
Ansprechpartner*in
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Förderung durch Investitionszuschüsse das:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29–35
65760 Eschborn
Tel. (0 61 96) 9 08-16 25
Fax (0 61 96) 9 08-18 00
E-Mail: solar@bafa.bund.de
Internet: http://www.bafa.de
–
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Darlehensfinanzierung und Gewährung von Tilgungszuschüssen die:
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de