Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – Bevorrechtigung von E-Fahrzeugen in Kommunen
Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – Bevorrechtigung von E-Fahrzeugen in Kommunen
Mittelgeber
Land BW
Ressort
Verkehr
Förderbereich
Mobilität, Stadtentwicklung
Ausrichtung der Förderung
Förderung von Beratung und Umsetzung von Projekten zur Bevorrechtigung von E- Fahrzeugen in Kommunen
Fördernehmer
Kommunen, Verbände
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss
Förderquote
bei Beratungsleistungen bis zu 80% der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch max. 35.000 EUR pro Konzept,
– bei der Umsetzung von Vorhaben zwischen 500 bis 5.000 EUR für die Errichtung oder Umwidmung von Parkplätzen für E-Fahrzeuge, 100% oder maximal 500 EUR für die Anbringung von Bodenmarkierungen an E-Parkplätzen sowie 5.000 EUR bis 10.000 EUR für die Freigabe von Sonderspuren (bspw. Busspuren) für E-Fahrzeuge
Bewerbungsfrist
jederzeit
Ansprechpartner*in
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Tel. (0711) 2 31-58 97
Fax (0711) 2 31-58 99
Mail: e-foerderung-bw@vm.bwl.de
Internet: https://vm.baden-wuerttemberg.de