Invest BW – Förderung von Innovations- und Technologievorhaben
Invest BW – Förderung von Innovations- und Technologievorhaben
Mittelgeber
Land BW
Ressort
Wirtschaft
Förderbereich
Digitalisierung, Forschung, Innovation, Klima, Mobilität, Stadtentwicklung
Ausrichtung der Förderung
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau bietet im Rahmen des Programms Invest BW eine Förderung von Forschungs- und Innovationsvorhaben, um Unternehmen bei ihren Zukunftsvorhaben zu unterstützen. Gefördert werden können einzelne Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg sowie Kooperationen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen bzw. Hochschulen.
Ziel ist es, die gesamtwirtschaftliche Nachfrage im Land zu stärken und zugleich die Unternehmen bei ihren Innovationsanstrengungen konsequent zu unterstützen. Außerdem sollen durch die Zuwendung die Forschungsaktivitäten erhöht werden, um vermehrt marktgängige Innovationen, insbesondere auch im Bereich der wichtigen Zukunftstechnologien und -felder mit großen Marktpotenzialen, wie Künstlicher Intelligenz (KI), Quantentechnologien, Gesundheitstechnologien, Biointelligente Systeme, innovative Mobilitätssysteme, CO2-neutrale Kraftstoffe oder Energiespeicher und Zukunftsfelder wie zum Beispiel Ressourceneffizienz, Gesundheitsdienstleistungen oder Informations- und Kommunikationsdienstleistungen, zu entwickeln.
Link zur Ausschreibung
https://invest-bw.de/innovation
Link zur Anmeldung
https://invest-bw.de/innovation/dokumente
Fördernehmer
Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Start Ups, Unternehmen
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss (Die Gewährung der Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteils- beziehungsweise Vollfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses).
Förderquote
Der Fördersatz beträgt bei Unternehmen mit weniger als 3 000 Beschäftigten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens im Fall der industriellen Forschung und bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens im Fall der experimentellen Entwicklung.
Der Fördersatz erhöht sich um zehn Prozentpunkte bei mittleren Unternehmen und um 20 Prozentpunkte bei kleinen Unternehmen.
Der Fördersatz beträgt bei Unternehmen mit 3 000 oder mehr Beschäftigten bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens im Fall der industriellen Forschung und bis zu 15 Prozent der zuwen-dungsfähigen Ausgaben des Vorhabens imFall der experimentellen Entwicklung.
Bei Forschungseinrichtungen können höhere Fördersätze von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
Bewerbungsfrist
jederzeit
Ansprechpartner*in kommunale Landesverbände
Projektteam invest bw
Telefon: 0711 658 355-28
E-Mail: Innovationsprogramm-BW@vdivde-it.de
Primärer Ansprechpartner
Felix Wiederstein