Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Rad- und Fußverkehr
Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Rad- und Fußverkehr
Mittelgeber
Land BW
Ressort
Verkehr
Förderbereich
Mobilität, Stadtentwicklung
Ausrichtung der Förderung
Förderung von Projekten zum Ausbau des kommunalen Rad- und Fußverkehrs
Fördernehmer
Kommunen, Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss
Förderquote
bis zu 50 Prozent
Bewerbungsfrist
Für das kommende Jahr jeweils zum 30.09. des Vorjahres
Ansprechpartner*in
kein persönlicher Ansprechpartner vorhanden