Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Kommunaler Straßenbau
Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Kommunaler Straßenbau
Mittelgeber
Land BW
Ressort
INFRASTRUKTUR
Förderbereich
Mobilität, Stadtentwicklung
Ausrichtung der Förderung
Förderung des kommunalen Straßenbaus
Fördernehmer
Kommunen
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss
Förderquote
bis zu 50 prozent
Bewerbungsfrist
Für das kommende Jahr jeweils zum 31.10. des Vorjahres
Ansprechpartner*in
kein persönlicher Ansprechpartner vorhanden