Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes
Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes
Mittelgeber
Land BW
Ressort
Verkehr
Förderbereich
Klima, Mobilität, Stadtentwicklung
Ausrichtung der Förderung
Förderung von Bau-, Ausbau- oder Umbauvorhaben für kommunale Straßen sowie Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Straßen (Teilprogramm Kommunaler Straßenbau),
Bau- und Ausbauprojekten für Verkehrswege und Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (Teilprogramm Öffentlicher Personennahverkehr),
Bau-, Ausbau- oder Umbauvorhaben für die Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (Teilprogramm Rad- und Fußverkehr) sowie
die nachhaltig zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und des Lärmschutzes im Land beitragen"
Fördernehmer
Kommunen, Unternehmen
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss
Förderquote
bis zu 50 Prozent
Bewerbungsfrist
jederzeit
Ansprechpartner*in
zuständiges Regierungspräsidium